Hausbetreuungsgesetz
Für die Betreuung von pflegebedürftigen Personen in privaten Haushalten gelten neue gesetzliche Grundlangen, die die rechtliche Absicherung der BetreuerInnen und der von ihnen betreuten Person gewährleisten.
Ab 1. Juli 2008 müssen alle Pfleger /innen legalisiert sein. Dies wird durch unsere Agentur erledigt.
Mit dieser Regelung wird legale und leistbare "Rund um die Uhr Betreuung" und Pflege Daheim als eine der gesetzlichen Pflegemöglichkeiten im Pflegetätigkeitsbereich verankert. Detailierte Erläuterungen und Informationen zum Thema der 24-Stunden Betreuung erhalten Sie selbstverständlich von uns.